§14 UStG: Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?
Nach §14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit der Empfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann – unter anderem die vollständigen Namen und Anschriften beider Parteien, die Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, das Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag.
Die Pflichtangaben nach §14 Abs. 4 UStG im Überblick
- 1Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- 2Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- 3Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des leistenden Unternehmers
- 4Ausstellungsdatum der Rechnung
- 5Eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
- 6Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
- 7Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Leistungsdatum)
- 8Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt (netto) sowie im Voraus vereinbarte Minderungen
- 9Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung
- 10Ggf. ein Hinweis wie „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Reverse-Charge) oder „Gutschrift“
Kleinbetragsrechnungen: weniger Pflichtangaben (§33 UStDV)
Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz (bzw. ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung). Eine Rechnungsnummer und die Anschrift des Empfängers sind hier nicht erforderlich.
Warum sind die Pflichtangaben so wichtig?
Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen. Rechnungen sollten daher vor der Verbuchung auf Vollständigkeit geprüft werden – gerade bei automatisierter Verarbeitung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung; im Zweifel die Steuerberatung hinzuziehen.
So prüft Taxofy die Pflichtangaben
Taxofy prüft bei jeder eingelesenen Rechnung automatisch die Pflichtangaben nach §14 UStG und markiert fehlende oder unplausible Angaben, bevor gebucht wird – deterministisch, nicht per Schätzung.
Häufige Fragen zu den Pflichtangaben
Welche Angaben braucht eine Kleinbetragsrechnung?
Bis 250 € brutto genügen weniger Angaben (§33 UStDV): keine fortlaufende Rechnungsnummer und keine Empfängeranschrift erforderlich.
Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?
Der Vorsteuerabzug kann versagt werden. Die Rechnung sollte vor der Verbuchung korrigiert oder ergänzt werden.
Steuernummer oder USt-IdNr. – was ist Pflicht?
Eine der beiden genügt. Bei innergemeinschaftlichen Leistungen ist die USt-IdNr. erforderlich.
Muss immer ein Leistungsdatum angegeben werden?
Ja. Entspricht das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum, genügt ein entsprechender Hinweis.