Was bedeutet GoBD?
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Es sind Vorgaben des Bundesfinanzministeriums dazu, wie steuerrelevante Daten und Belege digital erfasst, verarbeitet und revisionssicher aufbewahrt werden müssen – also wie digitale Buchhaltung nachvollziehbar, unveränderbar und prüfbar sein muss.
Die wichtigsten GoBD-Grundsätze
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
- Vollständigkeit
- Richtigkeit
- Zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung
- Ordnung
- Unveränderbarkeit – keine nachträglichen, nicht dokumentierten Änderungen
Was heißt „revisionssicher“?
Belege und Buchungen müssen so gespeichert werden, dass nachträgliche Änderungen entweder ausgeschlossen oder lückenlos protokolliert sind (Änderungshistorie bzw. Audit-Trail). Elektronisch empfangene Belege sind im Originalformat aufzubewahren – bei einer E-Rechnung also der strukturierte XML-Teil.
Aufbewahrungsfristen
Buchungsbelege müssen in Deutschland grundsätzlich aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wurde durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV von zehn auf acht Jahre verkürzt; für andere Unterlagen können abweichende Fristen gelten. Elektronisch empfangene Belege sind elektronisch im Originalformat aufzubewahren. (Angaben nach aktuellem Stand; im Zweifel die Steuerberatung hinzuziehen.)
GoBD und Software
Die GoBD schreiben keine bestimmte Software vor. Die eingesetzten Systeme müssen die Grundsätze aber technisch sicherstellen – etwa durch ein unveränderbares Audit-Log und eine Verfahrensdokumentation.
So unterstützt Taxofy die GoBD
Taxofy speichert Belege und Buchungen mit einem revisionssicheren, unveränderbaren Audit-Log (append-only), bewahrt das Originalformat der E-Rechnung auf und macht jeden Schritt nachvollziehbar – eine solide Basis für GoBD-konforme Prozesse.
Häufige Fragen zur GoBD
Sind die GoBD ein Gesetz?
Nein. Es ist eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, die die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen anwendet.
Was bedeutet Unveränderbarkeit?
Einmal erfasste Buchungen dürfen nicht ohne nachvollziehbare Protokollierung geändert werden – Änderungen müssen dokumentiert sein.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Buchungsbelege in der Regel acht Jahre (seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV); für andere Unterlagen können längere Fristen gelten. Im Zweifel die Steuerberatung fragen.
Muss ich E-Rechnungen im Originalformat speichern?
Ja. Der strukturierte (XML-)Teil der E-Rechnung ist als Original aufzubewahren.
Brauche ich eine Verfahrensdokumentation?
Ja, die GoBD verlangen eine nachvollziehbare Dokumentation der eingesetzten Prozesse und Systeme.