E-Rechnungspflicht: Was gilt ab 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im inländischen B2B-Bereich. Zunächst müssen alle Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen wird bis 2028 stufenweise eingeführt. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach EN 16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil BASIC) — eine einfache PDF genügt nicht mehr.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das die Norm EN 16931 erfüllt. Eine Papierrechnung oder eine reine Bild-PDF gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung. Zulässig sind insbesondere XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD/Factur-X (hybrid, ab Profil BASIC/EN 16931).

Ab wann gilt was? Die Fristen im Überblick

ZeitpunktWas gilt
seit 1.1.2025Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
bis 31.12.2026Übergangsfrist: beim Ausstellen sind Papier und – mit Zustimmung des Empfängers – sonstige Formate (z. B. PDF) noch erlaubt
bis 31.12.2027Verlängerte Übergangsfrist für Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 €
ab 1.1.2028E-Rechnung im inländischen B2B verpflichtend

Angaben nach aktuellem Stand; im Zweifel die Steuerberatung hinzuziehen.

Für wen gilt die Pflicht?

Betroffen sind Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen. Kleinunternehmer (§19 UStG) müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§33 UStDV) und Fahrausweise bleibt eine „sonstige Rechnung“ zulässig.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Ab 2025 müssen Unternehmen eingehende E-Rechnungen empfangen, auslesen und GoBD-konform im Originalformat archivieren können. Praktisch heißt das: eine Software, die XRechnung und ZUGFeRD automatisch verarbeitet, spart Aufwand und vermeidet Fehler.

So verarbeitet Taxofy E-Rechnungen

Taxofy empfängt und liest XRechnung sowie ZUGFeRD/Factur-X automatisch aus, prüft die Pflichtangaben nach §14 UStG und erzeugt einen Buchungsvorschlag für den DATEV-Export – revisionssicher archiviert.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen.

Ist eine PDF-Rechnung noch erlaubt?

Übergangsweise ja – beim Ausstellen mit Zustimmung des Empfängers bis Ende 2026, für kleinere Unternehmen bis Ende 2027. Eine reine PDF ist aber keine E-Rechnung im Sinne der Norm; ab 2028 ist im B2B die strukturierte E-Rechnung verpflichtend.

Welche Formate erfüllen die E-Rechnungspflicht?

XRechnung und ZUGFeRD (ab Profil BASIC/EN 16931) sowie andere EN-16931-konforme Formate.

Muss ich E-Rechnungen besonders archivieren?

Ja, GoBD-konform und revisionssicher. Maßgeblich ist der strukturierte (XML-)Teil der Rechnung.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise sowie B2C-Rechnungen sind nicht betroffen.

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